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“Sperrmüll – Tipps für die Sperrmüll Entsorgung bei Entrümpelung, Umzug und Haushaltsauflösung”

Referenz Entrümpelung

Abfälle werden in verschiedene Kategorien eingeteilt: Bioabfälle für die Kompostierung, wiederverwertbare Verpackungen als Wertstoffe, Hausmüll, Sondermüll und Sperrmüll. Sperrmüll ist, wie der Name schon sagt, zu sperrig oder zu groß für die Restmülltonne oder von der Art her nicht für die Restmülltonne geeignet. Aus diesem Grund ist für die Entsorgung von Sperrmüll die Nutzung anderer Entsorgungswege erforderlich. Hier helfen die örtlichen Entsorgungsbetriebe.

Quellen von Sperrmüll

Die Ursachen für Sperrmüll sind vielfältig. Wenn zum Beispiel das alte Sofa abgenutzt und die Sessel durchgesessen sind, entscheiden sich die Besitzer oft, sich von diesen Möbeln zu trennen und die Wohnung mit neuen, modernen Möbeln auszustatten. In diesem Fall werden die ausgedienten Möbel zu Sperrmüll, und die Entsorgung ist nicht mehr möglich.
Neben den haushaltsüblichen Sperrmüllmengen werden auch größere Sperrmüllmengen erzeugt. Diese fallen häufig bei Haushaltsauflösungen an, sei es, weil jemand umzieht, stirbt oder zwei Haushalte zusammenlegen. Hier wird ein Sperrmüllcontainer benötigt, der alles aufnehmen kann. Diese Container werden von den Recyclinghöfen zur Verfügung gestellt. Sie werden nach der Befüllung wieder abgeholt.

Sowohl für den Container als auch für die Entsorgung muss bezahlt werden, wobei die Preise von Wertstoffhof zu Wertstoffhof unterschiedlich hoch sind. Es besteht auch die Möglichkeit, den Sperrmüll (nach Absprache) selbst zum Recyclinghof zu transportieren, aber auch hier ist die Entsorgung in den meisten Fällen nicht kostenlos.

Was wird als Sperrmüll angesehen?

Zum Sperrmüll zählen ausgediente Haushaltsgegenstände sowie Wohn- und Terrassenmöbel, die nicht in 120-Liter-Mülltonnen passen, die Mülltonnen beschädigen oder die Entleerung erschweren können. Sperrmüll muss außerdem von Hand geladen werden können. Hier einige Beispiele:

  • Aquarien
  • gebrauchte Möbel, wie z.B. Bettgestelle, Couch, Gartenmöbel, Sessel
  • Elektrogeräte
  • Kinderwagen/ Kindersitze
  • Lampen
  • Matratzen
  • Teppiche
  • gebrauchte Fahrräder
  • Sportgeräte, Skier
  • Zelte

Elektro- und Elektronikaltgeräte: Sonderabfälle

Die immer kürzer werdenden Produktzyklen haben eine rasche Veralterung von Elektro- und Elektronikgeräten zur Folge. Der Anteil an Elektro- und Elektronikaltgeräten nimmt stetig zu. Da Elektro- und Elektronikaltgeräte erhebliche Mengen an wieder verwertbaren Ressourcen wie z. B. Silber und Schadstoffe wie z. B. die Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium und FCKW enthalten, stellen diese Abfälle ein hohes Gefährdungspotenzial für die Umwelt dar. Sie dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden, da sonst wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle verloren gehen und andererseits hochgiftige Stoffe aus den Geräten in die Umwelt gelangen. Laut Gesetz müssen alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und verwertet werden. Das schreibt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vor.

Elektro- und Elektronikaltgeräte werden in fünf Gruppen für die getrennte Sammlung, Verwertung und Beseitigung eingeteilt:

  • Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd
  • Kühlgeräte
  • Bildschirmgeräte, Geräte der Informations- und Unterhaltungselektronik
  • Gasentladungslampen (Leuchtstofflampen)
  • Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Bitte beachten Sie: Bei einigen Entsorgern ist es möglich, Elektro- und Elektronikgeräte zusammen mit dem Sperrmüll abzugeben, sofern dies angemeldet erfolgt. An anderen Orten ist dies nur über Deponien und Recyclinghöfe erlaubt. In diesem Fall müssen Handys und anderer Sondermüll über die örtliche Sondermülldeponie entsorgt werden. Eine Sondermülldeponie ist eine umweltneutrale Deponie für Abfälle. Informieren Sie sich im Bürgerbüro oder bei den örtlichen Entsorgungsbetrieben.

Was gehört nicht in den Sperrmüll?

Nicht zum Sperrmüll gehören “unbewegliche” Gegenstände. Das sind solche, die bei einem Umzug üblicherweise übrig bleiben. Hier einige Beispiele:

  •  Steine, Erde, Bauschutt, Betonbrocken, Dachziegel, Glas
  • Altmetall wie Badewanne, Wachbecken oder WC-Becken
  • Fenster, Türen, Fußbodenbretter, Wand- und Deckenpaneele, Styroporplatten, Rollladen
  • Grünabfälle, Baumabschnitte, Wurzeln,
  • Restmüll

Die Definition von Sperrmüll ist nicht bei allen Entsorgungsunternehmen gleich. So werden z.B. Tapeten bei einigen als Sperrmüll angenommen, bei anderen nicht. Bitte vor dem Sperrmülltermin klären.

Sperrmüll anmelden und bereitstellen:

Für kleinere Mengen ist es nicht wirtschaftlich, einen Container für Sperrmüll zu bestellen. Deshalb bieten die kommunalen Entsorgungsbetriebe an, kleinere, haushaltsübliche Mengen nach Anmeldung abzuholen. Als haushaltsüblich gelten in der Regel bis zu 4 Kubikmeter Sperrmüll. In den jährlichen Abfallgebühren ist diese Abholung in der Regel zweimal enthalten. Die Anmeldung bei der Müllabfuhr erfolgt telefonisch oder mit Hilfe eines Formulars, in das eingetragen wird, um welche Art von Gegenständen es sich handelt und wie viel davon abgeholt werden soll. Der Entsorger vereinbart dann einen Termin, an dem in der Regel mehrere Haushalte gleichzeitig ihren Sperrmüll an den Straßenrand stellen können. Das Abstellen der Gegenstände am vereinbarten Termin auf dem Bürgersteig vor dem Haus ist Voraussetzung für die Abholung.
Das Sperrgut ist in der Regel frühestens am Abend des Vortages bzw. am Tag der Abholung bis spätestens 07.00 Uhr ebenerdig vor dem Haus zur Abholung bereit zu stellen. Die Abholung erfolgt in der Regel bis spätestens 19.00 Uhr. Generell gilt, dass weder Fußgänger, Radfahrer noch der Straßenverkehr durch den Sperrmüll gefährdet oder behindert werden dürfen.

Sperrmüll abholen

Anders als bei der Hausmüllentsorgung, bei der die Mülltonnen durch das Entsorgungsfahrzeug angehoben und automatisch entleert werden, müssen bei der Sperrmüllentsorgung die Mitarbeiter die am Straßenrand abgestellten Gegenstände einzeln auf die Ladefläche des Entsorgungsfahrzeuges werfen. Die Müllpresse, die den Sperrmüll zerkleinert und verdichtet, wird erst dann in Gang gesetzt. Auf diese Weise ist es möglich, auch größere Mengen an Sperrmüll mit dem Entsorgungsfahrzeug zu transportieren. Nach Aussortierung von Holz, Papier und Kartonagen wird der Gesamtabfall in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt.

Was sind die Kosten für die Entsorgung von Sperrgut?

Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach abgeholten Kubikmetern Sperrmüll. Die Kosten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Etwa 25 bis 35 Euro kostet der erste Kubikmeter inklusive Anfahrt, jeder weitere Kubikmeter etwa 5 Euro. Bei Abholung am Wochenende (Samstag) fallen zusätzliche Gebühren an. Einige Entsorger wie der HEB in Hagen verlangen Barzahlung vor Ort. Genaue Informationen über Gebühren und Abholmodalitäten erhalten Sie beim zuständigen Entsorgungsunternehmen. Oft gibt auch das Bürgeramt Auskunft über die Gebühren. Wer dennoch Gebühren sparen möchte, sollte zunächst versuchen, ob nicht Nachbarn in der Umgebung Interesse an dem Sperrgut haben: Über kostenlose Kleinanzeigen bei markt.de kann man das Sperrgut inserieren oder auf einem Flohmarkt zum Verkauf anbieten.Viele Anbietende machen gute Erfahrungen mit Online-Kleinanzeigen und sind erstaunt, wie viel Interesse eine alte Couch für Selbstabholer weckt. Die Abgabe an Selbstabholer über ein kostenloses Inserat ist natürlich umweltfreundlicher als Sperrmüll und die Abgebenden machen ihren Nachbarn damit auch noch eine Freude. Tipp: Sperrmüllentsorgungsgemeinschaft. Manche Entsorger empfehlen die Absprache des Sperrmülltermins mit den Nachbarn und dafür die Zusammenarbeit in Form einer Sperrmüllentsorgungsgemeinschaft. Der Sperrmüll kann dann gemeinsam entsorgt werden. Bei größeren Mengen wird die Sperrmüllentsorgung günstiger.

Quelle: https://www.markt.de/ratgeber/haushalt/sperrmuell/