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„Vorsicht bei eBay: Auch für Verkäufe aus Haushaltsauflösungen können Steuern anfallen”

Wohnungsentrümpelung Ruempelfirma

Worum handelt es sich hier?

Gegenstände, die sich im Laufe der Zeit in einem Haushalt angesammelt haben, verkaufen viele Anbieter über eBay. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Verkäufe im Rahmen von Haushaltsauflösungen unter Umständen umsatzsteuerpflichtig sein.

Eine eBay-Nutzerin bietet ca. 140 Pelzmäntel zum Kauf an

Eine selbstständige Finanzdienstleisterin bot bei eBay über zwei Verkäuferkonten rund 140 Pelzmäntel unterschiedlicher Größe zum Verkauf an. Dabei erzielte sie einen Gewinn von rund 90.000 Euro. Als das Finanzamt von den Verkäufen erfuhr, wurde gegen die Verkäuferin Umsatzsteuer festgesetzt.

Diese argumentierte, sie habe die Mäntel nur privat angeboten, um den Haushalt ihrer verstorbenen Schwiegermutter auflösen zu lassen. Ihre Schwiegermutter sei eine private Sammlerin von Pelzmänteln gewesen. Die unterschiedlichen Größen seien darauf zurückzuführen, dass sich die Konfektionsgröße eines Menschen im Laufe seines Lebens „schon mal ändern“ könne. Im Übrigen sei sie bei der Ausübung ihrer Verkaufstätigkeit nur vorübergehend tätig gewesen. Der Verkauf einer privaten Sammlung unterliege ohnehin nicht der Umsatzsteuer. Das Finanzamt glaubte der Frau nicht. Da die Verkäuferin mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden war, klagte sie. Nun musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Fall befassen.

Umsatzsteuerpflicht bei Verkäufen über eBay möglich

Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 12. August 2015, Az. XI R 43/13) hat die Entscheidung des Finanzamts bestätigt. Die Richter entschieden, dass es sich nicht um „private Verkäufe“ handelte. Die Frau sei nicht als privater Sammler tätig gewesen, sondern habe fremde Pelzmäntel verkauft. Sie sei daher mit einem Händler vergleichbar, da sie „aktive Schritte zur Vermarktung“ unternommen habe. Auf die bloß kurze Dauer der Verkaufstätigkeit komme es nicht an.

Das Gericht stellte klar, dass die Mäntel keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände seien. Für das Gericht war auch nicht ersichtlich, welches „Sammelthema“ den Verkäufen zugrunde lag. Die Richter würdigten in diesem Zusammenhang, dass sich die einzelnen Mäntel in Konfektionsgröße und Ärmellänge erheblich unterschieden.

Schlussfolgerung

Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung des Bundesfinanzhofs. Ob Verkäufe über eBay umsatzsteuerpflichtig sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Im Zweifelsfall sollten Verkäuferinnen und Verkäufer ab einer bestimmten Umsatzhöhe den Rat einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters einholen.

Quelle: https://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/8425-ebay-haushaltsaufloesung-steuern.html